Fragen und Antworten

Hier eine Auswahl von oft gestellten Fragen zum 10. Schuljahr (12. Schuljahr HarmoS) mit Sprachjahr.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich 031 313 52 52.

  • Lehrstellensuche/Bewerbungsprozess/Vorbereitung auf Examen weiterführende Schulen
    Die Jugendlichen werden während dem Didac-Jahr individuell und intensiv durch unsere Lehrstellenberater unterstützt und dies bis hin zum erfolgreichen Abschluss eines Lehrvertrages. Im Club Beruf (Zusatzangebot) erarbeiten wir mit den Jugendlichen alles, was es braucht, damit Ihre Tochter/ Ihr Sohn die passende Lehrstelle findet.

    Schnuppertermine in Lehrbetrieben sowie Examenstermine können jederzeit (und bei allen Ausbildungsmodellen) in der Deutschschweiz wahrgenommen werden. Wichtig ist die rechtzeitige Information an Gastfamilie sowie Schule.

    Wird noch eine individuelle schulische Unterstützung als Vorbereitung auf ein Examen benötigt – kann der „Club Highschool“ mit Deutsch und Mathematik als Vorbereitung auf eine höhere Mittelschule oder Aufnahmeprüfung gewählt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit eine individuelle Lernbegleitung zu buchen. Die Schulleitung informiert sie gerne darüber.

    Und wenn alle Schnuppertage aufgebraucht sind und meine Tochter/mein Sohn noch keine Lehrstelle gefunden hat?
    In diesem Fall müssen entweder Ferientage oder unbezahlter Urlaub bezogen werden.
  • Anmeldung/Informationsanlass
    Unsere Tochter ist noch auf Lehrstellensuche oder hat noch eine Aufnahmeprüfung. Didac ist für uns ganz klar Plan B – wie können wir vorgehen?
    Sie melden Ihre Tochter/Ihren Sohn provisorisch für ein bestimmtes Ausbildungsmodell an (Anmeldeformular in der Dokumentation oder hier downloaden). Vor Vergabe der letzten Plätze werden Sie kontaktiert, Sie entscheiden, ob die Anmeldung nun definitiv wird oder ob Sie sich auf die Warteliste setzen lassen.

    Sie interessieren sich für dieses spannende Ausbildungsjahr, möchten jedoch noch zusätzliche Informationen.
    Kommen Sie zu einem Informationsanlass in Ihrer Nähe. Die Daten finden Sie auf unserer Webseite unter Info-Anlässe Wir informieren Sie und Ihre Tochter/Ihren Sohn über die verschiedenen Möglichkeiten eines solches Ausbildungsjahres sowie Sie Informationen zu Unterricht, Gastfamilie, Sprachexamen usw. erhalten.

    Fühlt sich Ihre Tochter/Ihr Sohn noch unsicher?
    Es gibt die Möglichkeit, einen Schnuppertag zu besuchenZusammen mit Jugendlichen, die sich bereits angemeldet haben, sieht Ihre Tochter/Ihr Sohn konkret wie es in einer Didac Schule aussieht und kann sich so ein solches Ausbildungsjahr besser vorstellen.

    Wünschen Sie ein persönliches Gespräch?
    Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an – 031 313 52 52 oder via Mail: briefe@didac.ch

    Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
    Mit der Anmeldebestätigung erhält Ihre Tochter/Ihr Sohn verschiedene Unterlagen zum Ausfüllen. Nach Rücksendung erhält Ihre Tochter/Ihr Sohn zum entsprechenden Zeitpunkt eine Einladung zum Vorbereitungstag an einer Didac-Schule. An diesem Tag lernen die Jugendlichen aktuelle Didac-Schüler:innen und das Didac-Team kennen und können sie über ihre Erfahrungen ausfragen. Zudem erhalten sie einen Einblick in den Ablauf eines Didac-Jahres und lernen ihre zukünftigen Kollegen und Kolleginnen kennen. Damit wir den richtigen Gastfamilienvorschlag unterbereiten können, werden die Jugendlichen an diesem Tag ein persönliches Gespräch mit der Gastfamilienberaterin führen. Dies nur ein paar Anhaltspunkte zu diesem Tag….

    Den Gastfamilienvorschlag erhalten die Jugendlichen direkt durch uns. Damit sich beide Parteien kennenlernen, vereinbaren die Jugendlichen raschmöglichst einen Besuchstermin bzw. Schnuppertage bei der Gastfamilie in der Romandie oder im Tessin.
  • Versicherungen/Krankheiten/Unfälle
    Meine Tochter/mein Sohn ist erkrankt – wird der Lohn (Au-pair) bezahlt?
    Ja, während drei Wochen pro Jahr (kumulierbar).

    Was soll man tun, wenn der/die Jugendliche oft krank ist?
    Ab dem 3. Krankheitstag kann die Gastfamilie ein ärztliches Zeugnis verlangen. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, die Krankheitstage des Au-pairs zu notieren.

    Und bei einem Unfall?
    Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle für das Au-pair abzuschließen. Im Falle eines Unfall muss die Gastfamilie mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die entsprechenden Dokumente ausfüllen.

    Welche Versicherung zahlt? An welchen Arzt soll sich der Jugendliche richten?
    Man kann sich an jeden Arzt in der Deutsch-, Westschweiz oder Tessin wenden, sofern die Krankenkasse dies abdeckt. Informieren Sie Ihre Krankenkasse, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn ein Ausbildungsjahr im entsprechenden Sprachgebiet absolviert und klären Sie die Deckung direkt ab.

    Was ist zu tun, wenn bei der Arbeit des Jugendlichen etwas zu Bruch geht?
    Sofern es sich nicht um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden (grobe Fahrlässigkeit) handelt, haftet in solchen Fällen grundsätzlich der Arbeitgeber bzw. die Gastfamilie. Informieren Sie hier ebenfalls Ihre Haftpflichtversicherung darüber, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn ein Au-pair-Jahr im Sprachgebiet absolviert und klären Sie die den Deckungsumfang ab. Diese Abklärung ist ebenfalls ratsam, wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn ein Vollzeit-Sprachjahr absolviert.
  • Gastfamilie/Mitarbeit/Kost-Logis
    Können wir die Gastfamilie vorab kennenlernen? 
    Ja – bei der Au pair-Variante muss der/die Jugendliche 3-4 Tage in die Gastfamilien „schnuppern“ gehen. So können sich beide Parteien gegenseitig kennenlernen und entscheiden, ob der Arbeitsvertrag ausgefüllt wird.
    Auch bei den Vollzeit-Schüler:innen in der Romandie empfehlen wir einen Besuch bei der Gastfamilie, damit gemeinsam der Beherbergungsvertrag ausgefüllt werden kann. Für England empfehlen wir ebenfalls die Kontaktaufnahme via Telefon, Facetime, Zoom, etc.

    Wird die Gebühr für Kost-Logis direkt an die Gastfamilie bezahlt? 
    Ja, in der Romandie begleichen Sie die Gebühr direkt an die Gastfamilie. Für England wird die Gebühr direkt in englischen Pfund überwiesen – die Angaben zur Bankverbindung erhalten Sie durch uns.
  • Freizeit/Wochenenden/Ferien
    Muss sich die Gastfamilie am Wochenende um das Au-pair kümmern und z.B. Eintritte bezahlen? 
    Die Gastfamilie muss sich grundsätzlich am Wochenende nicht um das Au-pair kümmern. Allerdings sollten die Jugendlichen so gut wie möglich ins Familienleben integriert werden. Jede Gastfamilie entscheidet daher individuell, ob Sie die Kosten für die Freizeitaktivitäten am Wochenende übernimmt. Das Vorgehen diesbezüglich sollte vorab mit dem Au-pair/Eltern bei Vertragsunterzeichnung geklärt werden.

    Wie sind die Wochenenden geregelt?
    Grundsätzlich können die Jugendlichen zwei Wochenende pro Monat bei der Gastfamilie verbringen. Dies wird jedoch individuell direkt zwischen Ihnen und der Gastfamilie besprochen. Details dazu im entsprechenden Arbeits- bzw. Beherbergungsvertrag.

    Wie werden die Ferien berechnet?
    Ein Arbeitstag dauert 8.6 Stunden und ergibt somit bei einer 100% Anstellung
    43 Arbeitsstunden. Bei einer 100% Anstellung hätte das Au-pair Anrecht auf 25 Ferientage, wenn es ein komplettes Jahr bei der Gastfamilie arbeitet.
    Bei 30 Stunden pro Woche Arbeit – besteht ein Anrecht auf 17.5 Ferientage für ein komplettes Jahr.
    Bei 25 Stunden pro Woche Arbeit – besteht ein Anrecht auf 14.5 Ferientage für ein komplettes Jahr.
    Bei 18 Stunden pro Woche Arbeit – besteht ein Anrecht auf 10.5 Ferientage für ein komplettes Jahr.

    Wie arbeiten die Jugendlichen während den Schulferien?
    Genau wie während der Schulzeit. Zusätzliche Arbeitszeit kann mit dem Au-pair/Eltern vereinbart werden. Diese Zusatzstunden müssen selbstverständlich vergütet werden.

    Wie werden einzeln bezogene Ferientage während den Schulferien verrechnet?
    Die Jugendlichen haben während ihres Aufenthalts in der Gastfamilie Anrecht auf 25 Ferientage. Wenn das Au-pair z.B. in der Mitte der Woche nach Hause geht, entspricht dies einer halben Ferienwoche, also zweieinhalb Tagen. Ansonsten werden einzelne Tage einfach aufaddiert.

    Wenn das Au-pair auf einen Ausflug mitkommt und die Kinder hütet, gilt dies als Arbeit?
    Wenn das Au-pair eingeladen ist und bei der Arbeit freiwillig mithilft, gilt es nicht als Arbeitszeit. Hingegen gilt es als Arbeitszeit, wenn das Au-pair alleine für die Kinder verantwortlich ist und die Gasteltern etwas anderes unternehmen.

    Ausgangsregelung
    Je nach Schulort gelten verschiedene Ausgangszeiten. Im Schulreglement sind diese klar notiert. Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen werden die Eltern informiert und es ist mit Sanktionen zu rechnen. Sollten aufgrund des Verhalten Kosten anfallen (Einsatz Lehrpersonen, Arzt etc.) werden diese den Eltern in Rechnung gestellt.
  • Unterricht/Schule/Sprachexamen/Abschlüsse
    Was kennzeichnet den Didac-Unterricht aus?
    Unser Unterricht ist abwechslungsreich und beinhaltet verschiedene Schwerpunkte: Mal stehen konzentrierte Einzelarbeiten auf dem Programm, mal Teamprojekte, Exkursionen, aktuelle oder kulturelle Themen oder etwas zum Thema Umweltschutz erarbeiten (z.B. Teilnahme am Clean up day in Eastbourne).

    Wie findet die Einstufung statt?
    Die Einteilung in die entsprechende Stufe erfolgen in der ersten Schulwoche. Den Stundenplan erhalten die Jugendlichen ebenfalls in dieser Woche. Die Schultage können individuell sein – diese richten sich nach der Gastfamilie.

    Erhalten wir Zeugnisse?
    Ja, die Jugendlichen erhalten zu den Weihnachts- und Osterferien ein Zwischenzeugnis und Ende des Schuljahres ein entsprechendes Abschlusszeugnis.

    Wann finden die Sprachexamen statt und zu welchen kann sich meine Tochter/mein Sohn anmelden?
    Die Sprachexamen werden teilweise im Dezember sowie Mai/Juni absolviert. Unsere Lehrpersonen geben den Jugendlichen entsprechende Empfehlungen ab – welche Sprachexamen anhand der Leistungen und Wissenstand absolviert werden können. Die Sprachexamen richten sich nach dem europäischen Sprachenportfolio
  • Allgemeines
    Wie viel muss die Gastfamilie für den Transport bezahlen?
    Die Gastfamilie ist für die Transportkosten zwischen ihrem Wohnort und der Schule verantwortlich.

    Was zählt als Arbeitszeit, z.B. bei den Mahlzeiten?
    Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn alleine für die Zubereitung der Mahlzeit und fürs Aufräumen der Küche verantwortlich ist, dann gilt dies als Arbeitszeit. Gleiches gilt, wenn das Au-pair zwingend beim Essen dabei sein und helfen muss.

    Erhält meine Tochter/mein Sohn am Ende der Vertragsdauer ein Arbeitszeugnis ausgestellt?
    Ja, dies ist Pflicht für die Gastfamilie.

    GA, Halbtax-Abo… – welches Billett eignet sich am besten?
    Dies ist situationsabhängig (Wohnorte Eltern und Gastfamilie, Häufigkeit der Heimkehr an den Wochenenden, etc.). Am besten wägt man die verschiedenen Angebote vorgängig gegeneinander ab.

    Das Au-pair benötigt für die Steuererklärung einen Lohnausweis. Ist die Gastfamilie dafür verantwortlich?
    Als Arbeitgeber muss die Gastfamilie eine Lohnbestätigung ausfüllen.

    Wer kommt für die Kosten der Kinderbetreuung auf, wenn das Au-pair verhindert ist?
    Beispiele: Das Au-pair absolviert einen Schnuppertag bei einem Lehrbetrieb oder die Kinder sind krank und das Au-pair muss in die Schule.

    Schnuppern ist im Vertrag vorgesehen. Die Gastfamilie muss sich in diesem Fall ohne die Hilfe von Didac um einen Ersatz-Babysitter kümmern. Im Notfall hilft in gewissen Fällen auch das Rote Kreuz weiter.
    Gleiches gilt, wenn es zu einem Au-pair-Wechsel kommt und die Gastfamilie vorübergehend ohne das Au-pair auskommen muss.

    Wer übernimmt die Organisation und die Kosten für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle?
    Die Jugendlichen muss bei seiner Heimatgemeinde eine Wohnsitzbestätigung oder einen Heimatausweis beantragen und dieses Dokument dann bei der Einwohnerkontrolle der Gastfamilie deponieren. Die Kosten für dieses Papier gehen zu Lasten der Jugendlichen.

    Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
    Je nach Modell können die Schulgeldkosten variieren. Bei den Au-pair Modellen begleichen Sie das Schulgeld. Die Jugendlichen erhalten nebst Kost-Logis in der Gastfamilie einen Barlohn pro Monat. Bei den Vollzeit Modellen bezahlen Sie die Schulgeldgebühren sowie den Aufwand für Kost-Logis bei der Gastfamilie direkt.
    Lehrmittel, Examensgebühren, Reisekosten etc. sind nicht im Schulgeld enthalten.