Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbestimmungen Didac

1. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Vertragsparteien kommt der Vertrag rechtsgültig zustande. Eine Kopie der gegengezeichneten Anmeldebestätigung wird Ihnen umgehend zugestellt. Es wird eine Einschreibegebühr erhoben. Für den Ausbildungsgang relevante Reglemente wie Schulreglemente bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Diese Reglemente werden bei Ausbildungsbeginn verteilt und können auf Wunsch angefordert bzw. eingesehen werden.

2. Schulgeld und Fälligkeit
Das Schulgeld wird in vier Raten zu folgenden Terminen in Rechnung gestellt: 1. August, 1. Oktober, 1. Dezember und 1. Februar.
Es besteht die Möglichkeit, das Schulgeld in 12, 18 Monatsraten zzgl. einem Zuschlag von CHF 12 (12 oder 18 Raten) pro Monat zu entrichten. Bei 18 Raten beginnt die Bezahlung im Januar oder je nach Anmeldeeingang vor dem Schulstart des Ausbildungsjahres, der Zuschlag wird jedoch erst ab August verrechnet. 
Die Einschreibegebühr und die Aufwendungen für den Vorbereitungstag/ Vorbereitungsgespräch sowie die Gastfamilienzuteilung betragen CHF 500 (Basiskosten) und werden anlässlich des Vorbereitungstages/ Vorbereitungsgespräches in jedem Falle (auch bei Ausschluss) fällig. Die Kosten für Clubs, Wahlfächer, Lehrmittel, Material, Lernbegleitung, Diplome, Reisekosten sowie fakultative Schlussreise werden separat in Rechnung gestellt (siehe aktuelle Kostenaufstellung).
Bei einem Schuleintritt ins zweite Semester oder anderem Zeitpunkt fällt entsprechend die Hälfte des Schulgeldes bzw. pro Rata an. Das Schulgeld wird in zwei Raten zu folgenden Terminen in Rechnung gestellt: 1. Februar und 1. April. Eine Ratenzahlung zzgl. einer Gebühr ist ebenfalls möglich. Didac kann das Schulgeld jederzeit der Teuerung in der Schweiz und in England anpassen. Bei Zahlungsverzug behält sich Didac das Recht vor, die Schüler:innen vom Unterricht auszuschliessen.

3. Vertragsdauer und -beendigung
Der Vertrag wird für einen bestimmten Bildungsgang mit im Voraus festgelegter Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Beim Rückzug einer provisorischen Anmeldung bleibt die Reservationsgebühr geschuldet. Bei der Kündigung einer definitiven Anmeldung richten sich die Kosten wie folgt:
Vor Schulbeginn/vor Stellenantritt: Bei einem Rücktritt vor dem Vorbereitungstag werden die Einschreibegebühren von CHF 200, bei einem Rücktritt nach dem Vorbereitungstag aber noch vor dem 1. Juni (Sprachjahr) bzw. 1. Dezember (Eintritt im zweiten Semester) werden die Basiskosten von CHF 500 fällig.
Ab 1. Juni bzw. 1. Dezember: Bei einem Rücktritt werden die Basiskosten von CHF 500 sowie die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Schulmonaten (Schulkosten/12 x Anzahl Schulmonate) fällig:

Sprachjahr:                                                        Eintritt im zweiten Semester:
1. Juni bis 31. Juli: 2 Monate                            1. Dez. bis 31. Jan.: 2 Monate
1. Aug. bis 30. Sept.: 4 Monate                        1. Feb. bis 31. März: 4 Monate
1. Okt. bis 30. Nov.: 6 Monate                         
1. Dez. bis 31. Jan.: 9 Monate

Bei einer Kündigung ab 1. Februar bzw. 1 April wird das gesamte Schulgeld geschuldet. Bei gesundheitlich bedingtem frühzeitigem Austritt (Arztzeugnis erforderlich) wird das Schulgeld nur für die effektiv besuchte Schulzeit plus 1 Monat verrechnet Die Didac behält sich das Recht vor, offensichtlich ungeeignete Schüler:innen nicht aufzunehmen oder den Vertrag wegen wiederholten disziplinarischen Verstössen fristlos aufzulösen. Das gleiche gilt, wenn wichtige Informationen vorenthalten werden.
Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den oben erwähnten finanziellen Verpflichtungen.
Didac ist berechtigt, Kurse inkl. Wahlfächer und Clubs bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderer Umstände, welche die Durchführung aus Sicht der Didac unzumutbar machen, bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Bereits erbrachte Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet, weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

4. Versicherungen
Kranken-, Unfall, Reise- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Schüler:innen. Bei den Teilzeit-Ausbildungsgängen werden die Schüler:innen durch die Gastfamilie gegen Unfall versichert.

5.Konzeptionelle und reglementarische Änderungen
Konzeptionelle und reglementarische Änderungen durch die Schule sind ausdrücklich vorbehalten. Die Gesamtleistung der Didac bleibt dabei gewährleistet.

6. Besondere Bestimmungen zum Didac Sprachjahr
6.1. Gastfamilie Didac verpflichtet sich, sorgfältig ausgewählte Gastfamilien zu vermitteln. Bei Unstimmigkeiten wird Didac eine Ersatzfamilie suchen.  Die Vermittlung einer Ersatzfamilie entfällt, wenn der Vertrag mit der Gastfamilie wegen unzumutbaren Verhaltens des Jugendlichen aufgelöst werden musste.

6.2. Mitarbeit in der Gastfamilie Der Stellenantritt und die Arbeitsbedingungen richten sich gemäss dem Arbeitsvertrag mit der Gastfamilie. Der Schulbesuch ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Teilzeitstelle bei der Gastfamilie möglich. Die eigene Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Gastfamilie bewirkt keine Auflösung des Schulvertrages. Bitte beachten Sie, dass Schüler:innen, die im entsprechenden Schuljahr das 18. Altersjahr erreichen, AHV-pflichtig werden. Für Sie als Eltern entstehen in diesem Falle eventuell gewisse Zusatzkosten. Weitere Informationen finden Sie hier: → didac.ch/AHV

6.3. Bezahlung von Kost und Logis (Sprachjahre) Das Kost- und Logisgeld wird für alle Schulwochen geschuldet. Allfällige Abwesenheiten wie z.B. Lehrstellensuche befreien nicht von der Bezahlung des Kost- und Logisgeldes. Bei Eintritt ins zweite Semester fällt entsprechend die Hälfte der Kost- und Logisraten an. Bei Spezialdiät wie z.B. Gluten-, Laktoseintoleranz etc. wird sich der wöchentliche Kost-Logisbetrag entsprechend erhöhen. Romandie/Tessin/ Bern/ Zürich: Monatliche Zahlung der Eltern an die Gastfamilie. England: Vier Raten, jeweils am 1. September, 1. November, 1. Januar und 1. März zusammen mit dem Anteil der Examensgebühren.

6.4. Schulort Sprachjahr an zwei Orten: Um eine optimale und individuelle Förderung der Schüler:innen sicherzustellen, wird der Schul-Startort durch Didac unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse festgelegt.

6.5. Sprachjahr Eastbourne sowie Sprachjahr an zwei Orten Der kostenpflichtige «Club Aktiv» ist für das Sprachjahr in Eastbourne obligatorisch. Ebenso ist der Club Aktiv in Eastbourne sowie für das Sprachjahr an zwei Orten obligatorisch. 

7. Datenschutz
Die Bearbeitung persönlicher Daten durch die Didac AG erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes und nach der Datenschutzerklärung der Didac AG. Mit der Anmeldung erklären sich die Schüler:innen einverstanden, dass die Didac AG oder eine andere Gesellschaft der Kalaidos Bildungsgruppe die Daten (Personendaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsmoral etc.) für Administration, Marketing, Werbung etc. speichern und verwenden darf. Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z. B. als Klassenliste, veröffentlicht und im Rahmen des Schulbetriebs weitergegeben werden (z. B. für Bücherbestellungen). Dies gilt auch nach Beendigung der Ausbildung. Die Schüler:innen haben jederzeit das Recht, Werbung von Seiten der Didac AG oder einer anderen Gesellschaft der Kalaidos Bildungsgruppe abzulehnen. Die Schüler:innen erklären sich weiter damit einverstanden, dass die Didac AG in Schulungsräumen und an schulrelevanten Veranstaltungen gemachte Bild- und Tonaufnahmen sowie die Namen und Vornamen im Internet und insbesondere in sozialen Medien während der Dauer des Bildungsvertrags und fünf Jahre darüber hinaus entschädigungslos verwenden darf.

8. Vertragsänderungen und -ergänzungen
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

9. Anpassungsklausel
Die Didac AG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der AGB sowie der Gebührenordnungen vorzunehmen. Änderungen werden den Schülerinnen und Schüler bzw. ihren Eltern per E-Mail mitgeteilt und gelten für alle Schülerinnen und Schüler.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen sind reglementarischer Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.